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0800 777 10 20
24 Stunden 365 Tage im Jahr
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Bauantrag

Büro für Bau- und Tragwerksplanung
Hier noch einige Hinweise zum Bauantrag
- Nicht alle Carports sind genehmigungspflichtig!
- Die Vorschriften zur Genehmigung werden durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt, welche von Bundesland zu Bundeslandsehr unterschiedlich sein kann.
Für einen schnellen und unbürokratischen Weg zur Baugenehmigung für Ihren neuen GARNUKA® Carport wenden Sie sich doch einfach an uns, wir kümmern uns um alles Notwendige und erledigen dies für Sie als Sevice kostenlos!
Für eine eventuell notwendige Baugenehmigung benötigen wir:
- einen aktuellen Flurkartenauszug (max. 3 Monate alt), den Sie beim zuständigen Katasteramt erhalten.
- einen Lageplan von Ihrem Grundstück
Wenn Sie andere Fragen zu den Carports oder Dächern haben, rufen Sie doch unsere kostenlose Hotline 0800 / 7771020 an.
Wir helfen gern.
Ihr GARNUKA® Service-Team


