Bauantrag

Architektenbüro
Büro für Bau- und Tragwerksplanung

Hier noch einige Hinweise zum Bauantrag

  1. Nicht alle Carports sind genehmigungspflichtig!
  2. Die Vorschriften zur Genehmigung werden durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt, welche von Bundesland zu Bundeslandsehr unterschiedlich sein kann.

Für einen schnellen und unbürokratischen Weg zur Baugenehmigung für Ihren neuen GARNUKA® Carport wenden Sie sich doch einfach an uns, wir kümmern uns um alles Notwendige und erledigen dies für Sie als Sevice kostenlos!

Für eine eventuell notwendige Baugenehmigung benötigen wir:

  1. einen aktuellen Flurkartenauszug (max. 3 Monate alt), den Sie beim zuständigen Katasteramt erhalten.
  2. einen Lageplan von Ihrem Grundstück

Wenn Sie andere Fragen zu den Carports oder Dächern haben, rufen Sie doch unsere kostenlose Hotline 0800 / 7771020 an.

Wir helfen gern.
Ihr GARNUKA® Service-Team